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Tennis in Weßling

Die Tennisabteilung ist eine der größeren Abteilungen des Sportclubs.

 

Mit 4 Wettkampfsandplätzen und einem Trainer bzw. Kinderplatz bietet die Tennisabteilung in Seenähe einen
idylischen Tennistreffpunkt. Die Anzahl der Mannschaften die an der Medenrunde des Bayrischen Tennis
Verbands (BTV) teilnehmen variert von Jahr zu Jahr. Weitere Details siehe Mannschaften.

 

Jährlich finden Vereinsmeisterschaften für die Jugend und die Erwachsenen statt. Außerdem findet einmal im
Jahr die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung statt.

 

Die Benutzung der Tennisanlage ist nur als Mitglied der Tennisabteilung möglich. Gäste können mit einem
Mitglied spielen, haben sich aber an das Reglement für Gäste in der Spielordnung der Tennisabteilung zu halten.

Ansprechpartner - Tennis

Funktion Name E-Mail Telefon
Abteilungsleiter Tilo Kopetzky tennis@sportclub-wessling.de 08153 953037
Sportwart Felix Hoffmann felix.hoffmann@tennis-scw.de 0160 97372705

Alle weiteren Ansprechpartner finden Sie unter Tennis Abteilungsleitung.

Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.

Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.

Jahresbeiträge:

 

Kinder (bis 13 Jahre) € 30,- jährlich
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) € 42,- jährlich
Erwachsene (ab 18 Jahre) € 90,- jährlich
Auszubildende (ab 18 Jahre gegen Nachweis) € 55,- jährlich
passive Mitglieder   € 25,- jährlich


Die Kündigung der Mitgliedschaft
muss bis 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.

Aufnahmegebühren:

 

Kinder/Jugendliche   € 10,- einmalig
Erwachsene   € 25,- einmalig
     

 

Anlage 1 Aufnahmeformular der Tennisabteilung

Sonderbeiträge der Tennisabteilung

Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen, die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab Jahrgang 2000 ist verpflichtet, im Kalenderjahr. 3 Stunden im Frühjahr und 3 Stunden im Herbst zu leisten. Mitglieder älter als Jahrgang 1949 sind befreit sofern sie keine Mannschaftsspieler sind.

Dafür stehen jeweils zwei Termine im Frühjahr und im Herbst zur Auswahl. Von allen Pflichtteilnehmern, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, werden 35€ pro Nichterscheinen  (d.h. maximal 70€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeits­dienste im November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten. Bei einem Haushalt mit bis zu 3 Pflichtteilnehmern müssen 6 Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als 3 Pflichtteilnehmern müssen 12 Arbeitsstunden geleistet werden.