Aufnahmeanträge
Hier den Aufnahmeantrag für den SC Weßling oder den Aufnahmeantrag für die Tennisabteilung als pdf herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SC Weßling senden:
entweder per Fax | 08153 916746 |
oder per Post |
Sportclub Weßling e.V. |
oder Sie kommen einfach persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei. |
Mitgliedsbeiträge Hauptverein bis 31.12.2015
Kinder | (bis 13 Jahre) | € 3,- monatlich bzw. € 36,- jährlich |
Jugendliche | (14 bis 17 Jahre) | € 4,- monatlich bzw. € 48,- jährlich |
Erwachsene | (18 bis 64 Jahre) | € 5,- monatlich bzw. € 60,- jährlich |
Senioren | (ab 65 Jahre) | € 3,50 monatlich bzw. € 42,- jährlich |
Familienbeitrag | 3. Kind und weitere beitragsfrei Voraussetzung: mindestens 1 Elternteil und 2 Jugendliche unter 18 Jahre sind bereits Mitglied |
Hinweise:
- Einmalige Aufnahmegebühr: € 20,-
- Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende
- Die Tennisabteilung erhebt einen Spartenbeitrag
- Die Fußballabteilung erhebt einen Spartenbeitrag von 36,- € jährlich für aktive Mitglieder
Mitgliedsbeiträge Hauptverein ab 01.01.2016
Kinder | (bis 13 Jahre) | € 6,- monatlich bzw. € 72,- jährlich |
Jugendliche | (14 bis 17 Jahre) | € 7,- monatlich bzw. € 84,- jährlich |
Erwachsene | (18 bis 64 Jahre) | € 8,- monatlich bzw. € 96,- jährlich |
Senioren | (ab 65 Jahre) | € 5,- monatlich bzw. € 60,- jährlich |
passive Mitgliedschaft | € 5,- monatlich bzw. € 60,- jährlich | |
Familienbeitrag | 3. Kind und weitere beitragsfrei Voraussetzung: mindestens 1 Elternteil und 2 Jugendliche unter 18 Jahre sind bereits Mitglied |
Hinweise:
- Einmalige Aufnahmegebühr: € 20,-
- Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende
- Die Tennisabteilung erhebt einen Spartenbeitrag
- Die Fußballabteilung erhebt einen Spartenbeitrag von 36,- € jährlich für aktive Mitglieder
Gebührenordnung
Gemäß § 9 Beitrag Nr. 6 der Vereinssatzung hat der Vereinsausschuss in seiner Sitzung am 26. März 2015 nachfolgende Gebühren beschlossen:
Vorgang | Fälligkeit | Betrag |
- bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) |
je Beitragsfälligkeit | 5,00 Euro |
- bei Rücklastschriften: - Verwaltungsgebühr SC Weßling |
je Anschreiben |
Gebühr der Kreditinstitute 5,00 Euro |
Spartenbeitrag Abteilung Fußball ab 01.01.2015
- 36,- € Jahresbeitrag für alle aktiven Mitglieder der Abt. Fußball
- 18,- € Jahresbeitrag für das zweite und weitere Kinder unter 18 Jahren einer Familie
- vom Spartenbeitrag befreit sind
- ehrenamtlich gewählte Funktionsträger der Abteilung Fußball
- aktive Schiedsrichter der Abteilung Fußball
- angemeldete Trainer und Übungsleiter der Abteilung Fußball
- passive Mitglieder der Abteilung Fußball - Der Sparenbeitrag ist zum 01.01. eines Kalenderjahres fällig
Als aktives Mitglied der Abteilung Fußball gilt, wer regelmäßig am Trainings- oder Spielbetrieb der Abteilung Fußball teilnimmt.
Der Spartenbeitrag wurde auf der Mitgliederverrsammlung der Abteilung Fußbal am 05.12.2014 beschlossen und gilt ab dem 01.01.2015.
Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung
Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.
Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.
Jahresbeiträge:
Kinder | (bis 13 Jahre) | € 30,- jährlich |
Jugendliche | (14 bis 17 Jahre) | € 42,- jährlich |
Erwachsene | (ab 18 Jahre) | € 90,- jährlich |
Auszubildende | (ab 18 Jahre gegen Nachweis) | € 55,- jährlich |
passive Mitglieder | € 25,- jährlich |
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.
Aufnahmegebühren:
Kinder/Jugendliche | € 10,- einmalig | |
Erwachsene | € 25,- einmalig | |
Sonderbeiträge der Tennisabteilung
Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen, die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab Jahrgang 2000 ist verpflichtet, im Kalenderjahr. 3 Stunden im Frühjahr und 3 Stunden im Herbst zu leisten. Mitglieder älter als Jahrgang 1949 sind befreit sofern sie keine Mannschaftsspieler sind.
Dafür stehen jeweils zwei Termine im Frühjahr und im Herbst zur Auswahl. Von allen Pflichtteilnehmern, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, werden 35€ pro Nichterscheinen (d.h. maximal 70€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienste im November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten. Bei einem Haushalt mit bis zu 3 Pflichtteilnehmern müssen 6 Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als 3 Pflichtteilnehmern müssen 12 Arbeitsstunden geleistet werden.